Der Kirchenaustritt ist keine Einbahnstraße. Zwar sind die Gründe oft sehr vielfältig, warum Katholiken aus der Kirche austreten, doch ändern sich Lebensumstände bisweilen. Manchmal stellt sich dann heraus, dass die Beweggründe sich später ganz anders darstellen. Nicht selten wird dann festgestellt, dass man den Schritt aus der Gemeinschaft der Kirche heraus im Nachhinein als falsch erachtet.

Ein Kirchenaustritt hat ja nicht nur finanzielle Konsequenzen, die letztlich viel weniger ausmachen als man landläufig meint, sondern auch kirchenrechtliche: So ist es – unter anderem – nicht mehr möglich, Aufgaben und Ämter in der Kirche auszuüben. Das umfasst auch das Patenamt für einen Täufling oder bei der Firmung. Man darf keine Sakramente (Eucharistie, Hochzeit, etc.) mehr empfangen. Auch das selbstverständliche Recht auf eine kirchliche Beerdigung erlischt.

Immer wieder stellen Gläubige fest, dass sie den Schritt aus der Kirche heraus am liebsten wieder rückgängig machen würden. Oft fehlt dann die Information, dass das überhaupt möglich ist und daran anschließend, wie es vonstatten geht.

Grundlegende Informationen finden Sie auf der Seite der Erwachsenenkatechese.

Gehen Sie auf Ihren Ortspfarrer zu, der Sie in dieser Sache gerne empfangen wird.

Beantragen Sie die Wiederaufnahme durch ein Gespräch mit dem Pfarrer oder einem Beauftragten.

Nach Prüfung durch das Bistum kann die Wiederaufnahme am Wohnsitz als Amtshandlung des Pfarrers und im Beisein von mindestens zwei Zeugen stattfinden.